'''Sonderangebote''' (auch: ''Sonderpreis'', ''Sonderaktion'', ''Preisaktion'', ''Tiefpreis'', in der Schweiz '''Aktion'''; ; fälschlich auch nur kurz: ''Angebot'') sind eine Form des , die allgemein als temporäre eines im und zu verstehen und an den gerichtet sind. Ähnliche Angebote finden sich auch beim .
Sonderangebote gehören zur angebotener Waren, während Sonderangebote von bisher nicht angebotenen Waren eine relativ neue Form darstellen.
Charakteristisch für Sonderangebote ist ihre zeitliche Begrenzung. Diese erfolgt beispielsweise zu Zeiten allgemein geringer (z. B. Preisnachlässe in der , günstige s (Deutschland) oder ?Novemberaktionen? (Schweiz) bei Transportgesellschaften oder Regenschirme in einer Hitzeperiode).
Schwierigkeiten bereitet die Definition des Sonderangebots, denn es muss von anderen preispolitischen Maßnahmen (wie dem , aktionen oder Dauerniedrigpreisen) abgrenzbar sein.
Gründe und Folgen
Die Gründe für Sonderangebote können produktbedingt (Verringerung des s durch , Gefahr des s oder ), geschäftsbedingt (, , ) oder marktbedingt (, Erhöhung der , Ende des ) sein.
Sonderangebote können zur Folge haben, dass Kunden ihren angestammten Geschäften fernbleiben und mindestens n des Sonderangebote offerierenden Geschäfts werden (''Frequenzeffekt''). Sie stellen ein vorzügliches Instrument des psychologischen s dar, um für den Laden zu erregen, Verbundkäufe auszulösen oder Platz im Lager zu schaffen (Ausräumen von , saisonalen Produkten). Sonderangebote werden im Einzelhandel meist an publikumswirksamen innerbetrieblichen platziert, etwa im Eingangsbereich, in ?Stolperkörben? oder an den Stirnseiten einzelner Regale (). Auch werden Sonderangebote auffällig beworben, weil ihre Ankündigung den Schluss auf ein insgesamt preisgünstiges Sortiment auszulösen vermag. Sie können zur führen, um noch nach Ablauf des niedrigen Preisangebots im Genuss preiswerter Waren bleiben zu können. Sonderangebote können auch zu einem durch den Kunden führen. Kunden, die gezielt nach Sonderangeboten suchen, werden als '''' bezeichnet. Das gezielte Platzieren von Aktionen gleicher Produkte kurz nacheinander beziehungsweise das massenhafte Anbieten von Aktionen wird in der Schweiz als ''Aktionitis'' bezeichnet.
Situation in Deutschland
Geschichte
Im Juli 1935 definierte eine Anordnung des Reichswirtschaftsministers Sonderangebote als ?einzelne, nach Güte oder Preis gekennzeichnete Waren, die ohne zeitliche Begrenzung angeboten werden und die sich in den Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes des Gesamtunternehmens oder der Betriebsabteilug einfügen?.
Rechtsfragen
Sonderangebote sind wie Sonderveranstaltungen zulässig, nachdem das Verbot der Sonderveranstaltung im Juli 2004 entfallen war. Sonderveranstaltungen sind die ?außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindende en im Einzelhandel, die, ohne oder zu sein, der Beschleunigung des Warenabsatzes dienen und deren Ankündigungen den Eindruck hervorrufen, dass besondere Kaufvorteile gewährt werden?.
Deshalb gelten für Sonderangebote einige wettbewerbsrechtliche Einschränkungen. Sie unterliegen zunächst den allgemeinen Bestimmungen der § Abs. 1 Nr. 2 UWG, wer den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, ausnutzt.
Abs. 2 UWG stuft es als unlauter ein, dem (BGH) zufolge, dass der Verbraucher aufgrund der in dem Werbeprospekt erteilten Informationen eine gesch�ftliche Entscheidung treffen kann. Es sei danach nicht erforderlich, dass der Verbraucher bereits eine auf den Erwerb der beworbenen Produkte abgegebene Willenserkl�rung abgeben k�nne.
Nach Abs. 3 UWG ist der Verkauf von Waren und gewerblichen Leistungen unter dem Einstandspreis durch ?Unternehmen mit gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern überlegener n mit Niedrigpreisen anzubieten, ist untersagt;
Kalkulation
Ausgangspunkt der beim Sonderangebot ist der Normalpreis (), von dem verlustfreie Preissenkungsspielräume bis herab zum bestehen. Als Sonderangebote gelten , die mindestens 5 % unter dem Normalpreis liegen. Da der Verkauf unter im Regelfall lediglich für erlaubt ist, kann es auch durchaus zu beim Verkauf von Sonderangeboten kommen. Der betriebliche Gesamterfolg beruht auf der angewandten , die auch teurer kalkulierte, preislich nicht reduzierte Kompensationsartikel berücksichtigt. Weitere (etwa Rabatte) werden beim Sonderangebot normalerweise nicht gewährt.
Weblinks
Einzelnachweise
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